Geschichte der Britischen Monarchie Wiki
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Wergeld - auch Weregild, Wergild, Weregeld usw. - war das Geld, was für eine Person als Bußgeld oder Schadensersatz an die Familie der Person gezahlt werden musste, wenn diese Person getötet oder anderweitig verletzt wurde.

Beschreibung[]

Wergeld war ein definierter Wert für jede Person, der entsprechend dem Rang als Basis für ein Bußgeld/eine Entschädigung genutzt wurde, wenn eine Person ermordet, arbeitsunfähig gemacht, verletzt oder sonst eine Art ernsthaftes Verbrechen gegen die Person begangen wurde. Es wurde von der schuldigen Partei eingefordert und war als Entschädigung an die Familie des Opfers zahlbar. [1] [2]

Die Zahlung von Wergeld war ein wichtiger Rechtsakt in der frühen germanischen Gesellschaft. Die andere gebräuchliche Form rechtlicher Entschädigung zu dieser Zeit war die Blutrache. Die Zahlung wurde üblicherweise an die Familie oder den Clan geleistet. Auf die gleiche Art, wie die Zahlung an die Familie gemacht wurde, war es auch die Verantwortung der Familie oder der Verwandten des Täters, sicher zu stellen, dass die Zahlung für die Tat geleistet, besonders wenn der Täter die Kosten des Angriffs nicht selbst decken konnte. [3] Es wurde kein Unterschied gemacht zwischen Mord und Totschlag, bis diese Unterscheidungen durch die Wiedereinführungen des Römischen Gesetzes im 12. Jh. eingesetzt wurden. [4]

Die Zahlung des Wergelds wurde aufgrund der Christianisierung nach und nach ersetzt durch die Todesstrafe, beginnend etwa im 9. Jh., und bis zum 12. Jh. war das Wergeld als Praxis vollkommen verschwunden. [4]

Wergeld aus der Norðleoda Laga: [5]

  • König: 30,000
  • Erzbischof/Aetheling: 15,000
  • Bischof/Ealdorman: 8,000
  • Hold/High-Reeve: 4,000
  • Thegn: 2,000
  • Erfolgreicher Ceorl: 2,000
  • Ceorl: 200
  • Erfolgreicher Waliser: 120s (Shilling)
  • Erfolgloser Waliser: 80s
  • Landloser Waliser: 70s

Ethymologie und verwandte Konzepte[]

Das Wort Wergeld besteht aus were (Man) und geld (Zahlung oder Gebühr), wie in Danegeld. Geld oder Jeld war das altenglische und friesische Wort für Geld und ist es noch immer im holländischen, friesischen, deutschen und afrikaans. Das dänische Wort gæld und norwegische gjeld bedeuten beide "Schuld". "-gäld" ist auch ein Bestandteil einiger schwedischer Worte und hat die gleiche Bedeutung. Das Wort überlebte im englischen in dem Wort yield (Ertrag, Gewinn). Das gleiche Konzept außerhalb der germanischen Kultur ist bekannt als Blutgeld.

Betrag[]

Die Höhe des Wergeld basierte hauptsächlich auf dem sozialen Rang des Opfers. Es gab einen Basisbetrag für einen üblichen "Freien Mann", der dann basierend auf dem sozialen Rang des Opfers und den Umständen des Verbrechens multipliziert werden konnte. Das Wergeld für Frauen im Verhältnis zu dem eines Mannes gleichen Ranges variierte: bei den Alamanni war es die doppelte Höhe des Wergelds für einen Mann, bei den Sachsen die Hälfte dessen eines Mannes.

Während der Zeit der Einwanderung scheint das übliche Wergeld für einen freien Mann 200 Shilling gewesen zu sein, ein Betrag, der der Gebühr für den Tod eines Ceorl im späteren Angelsächsischen England und in den kontinentalen Gesetzbüchern entsprach. Im 8. Jh. setzte das Lex Alamannorum das Wergeld für einen Herzog oder Erzbischof auf die dreifache Höhe des Basiswerts fest, während die Tötung eines niederrangigen Klerikers mit 300 Shilling bezahlt werden musste, 400 Shilling, wenn der Kleriker während dem Lesen der Messe angegriffen wurde. Während der Herrschaft von Karl dem Großen zahlte man für die Tötung seiner Missi dominici die dreifache Menge des üblichen Wergelds, wenn sie sich auf einer Mission des Königs befanden.

Im 9. Jh. war ein normaler Freier Mann (Ceorl) im mercischen Gesetz 200 Shilling wert [6] und ein Adliger 1200, eine Einteilung, die zwei Jahrhunderte so fest verankert war, dass man sich in einer Urkunde von König Knut dem Großen einfach auf "all sein Volk - die zwölfhunderter und die zweihunderter" bezog. Der Gesetzeskodex erwähnte sogar das Wergeld für einen König mit 30.000 Shilling, bestehend aus 15.000 für den Mann, gezahlt an die königliche Familie, und 15.000 für die Herrschaft, gezahlt an das Volk. Ein Erzbischof oder Adliger war ebenfalls 15.000 wert. Das Wergeld für einen Waliser waren 120 Shilling, wenn er mindestens ein Hide Land besaß und dem König Tribut zahlen konnte. Wenn er nur 1 Hide besaß und den Tribut nicht zahlen konnte, war sein Wergeld 80 Shilling und 70, wenn er landlos aber frei war.

Thralls und Sklaven erforderten gesetzlich gesehen kein Wergeld, doch es war üblich, für den Thrall eine symbolische Zahlung zu leisten und im Falle eines Sklaven dessen Wert. Technisch gesehen konnte diese Gebühr nicht Wergeld genannt werden, denn es handelte sich eher um eine Entschädigung an den Eigner für verlorenen oder beschädigten Besitz.

Anmerkungen[]

  1. https://www.dictionary.com/browse/weregild
  2. "weregild". zitiert in Elster, Jon (2004), Closing the Books: Transitional Justice in Historical Perspective
  3. Brown, Warren C. (2014-06-11). Violence in Medieval Europe
  4. 4,0 4,1 Fosberry, John (1990) Criminal Justice through the Ages
  5. Whitelock, Dorothy (1996). English Historical Documents, 500-1042
  6. Ein Shilling wurde in Kent definiert als der Wert einer Kuh, anderswo als der Wert eines Schafs.
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