Geschichte der Britischen Monarchie Wiki
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Der Vertrag von Alfred und Guthrum ist eine Übereinkunft zwischen Alfred dem Großen von Wessex und Guthrum I, dem Wikinger-Herrscher von East Anglia.

Geschichte[]

866 landete das Große Heidnische Heer in East Anglia mit der Absicht, alle englischen Königreiche zu erobern. Der dänische König Guthrum I wurde von Alfreds Armee in der Schlacht von Edington 878 besiegt. Durch die Bedingungen für seine Kapitulation war Guthrum gezwungen, sich taufen zu lassen und dann mit seiner Armee Wessex zu verlassen. [1] Der Vertrag ist eines der wenigen erhaltenen Dokumente aus Alfreds Herrschaft. Das Datum des Vertrages ist nicht sicher bekannt, man glaubt allerdings, dass er zwischen 886 - als Alfred London von den Wikingern zurückeroberte - und Guthrums Tod 890 entstand.

Der Prolog des Vertrages war eine Legitimation der Territorien beider Parteien. Sie sprach den Dänen das von ihnen kontrollierte Land in East Anglia zu und das von Alfred kontrollierte in Mercia. Die Klauseln 2 und 3 legen das Wergeld fest und die anderen betreffen die Beschaffung von Männern, Pferden und Ochsen. Es gibt außerdem Regelungen für Geiseln als Garantie, wenn die Seiten mit einander Handel treiben sollten.

Der Vertrag[]

  1. Prolog: Der Prolog erklärt, dass es sich um einen Friedensvertrag zwischen Alfred der Große und Guthrum I handelt und dass alle Bewohner von East Anglia zugestimmt und Eide geleistet haben, ihn einzuhalten.
    1. Die Grenzen werden festgelegt: die Themse entlang hinauf zum Fluss Lea bis zu dessen Quelle, dann in direkter Linie bis Bedford und von dort den Fluss Ouse hinauf zur Watling Street.
    2. Wergeld: wenn ein Mann getötet wird, egal ob Engländer oder Däne, beträgt der Wert für sein Leben acht halbe Mark pures Gold. Einfache Bürger mit Landbesitz oder Freedmen der Dänen sind jeweils 200 Schilling wert.
    3. Gesetze: Wenn ein Thegn des Königs des Mordes angeklagt wird, muss er 12 andere Thegns des Königs finden, die einen Schwur auf seine Unschuld leisten. Männer unter dem Rang eines königlichen Thegn müssen elf Männer ihres Ranges und einen königlichen Thegn für die Eide finden. Das Gesetz gilt für alle Verbrechen, deren Wert 4 Mancus [2] übersteigt. Wenn ein Beschuldigter es nicht wagt, sich als unschuldig zu bezeichnen, muss er das dreifache des Wertes dessen bezahlen, was gestohlen wurde.
    4. Beim Kauf von Sklaven, Pferden oder Ochsen wird ein Bürge benötigt.
    5. Weder Sklaven noch freie Männer dürfen die Grenze zum jeweils anderen Gebiet ohne Erlaubnis übertreten. Wenn es um Handel geht, ist dieser erlaubt, sofern Geiseln gestellt werden als Sicherheit für friedliches Verhalten.

Anmerkungen[]

  1. Attenborough, F. L., ed. (1922). "Treaties with the Danes". The laws of the earliest English kings
  2. Eine Goldmünze, ein Goldgewicht von 4,25g oder 30 Silberpence - zu dieser Zeit etwa ein Monatslohn für einen Handwerker oder Soldaten.
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