Primogenitur bezeichnet eine Erbfolgeregelung. Wörtlich übersetzt bedeutet es primus "erster" und genitus "geboren, somit Erstgeborenen-Nachfolgeregelung. Nach der Primogenitur wurde nur das erstgeborene oder älteste lebende Kind als Erbe eingesetzt, während die vorhandenen jüngeren Geschwister unberücksichtigt bleiben.
Diese Regelung wurde vor allem im alten Adelsrecht angewendet, besonders bei Königshäusern zur Festlegung der Thronfolge. Dabei galt vor allen Dingen die Festlegung, dass nur Söhne nach der Primogenitur erben konnten. Töchter waren vollständig ausgeschlossen (wie beispielsweise in der alten fränkischen Lex Salica) oder wurden zurückgesetzt. Dies sollte verhindern, dass bei der Heirat einer Tochter die Familie ihres Ehemannes den Besitz erhalten würde.