Geschichte der Britischen Monarchie Wiki

Die hier dargestellten Formen der Ehe sind Zeremonien vermutlich heidnischen Ursprungs, die zu verschiedenen Zeiten von der Kirche nicht anerkannt wurden. Personen, die durch diese Zeremonien mit einander verbunden waren, wurden teilweise als nicht tatsächlich verheiratet angesehen und ihre Kinder daher als illegitim. während die Kirche in vielen Fällen die Ehe anerkannte, wurden diese Zeremonien in einigen Fällen (beispielsweise bezüglich der Thronfolge von Königen) als Argument benutzt, um Personen als illegitim zu erklären und ihnen Rechte zu verweigern. Sofern die Ehen als rechtlich bindend angesehen wurden, waren sie dennoch im Rang unter einer christlich geschlossenen Ehe.

Handfasting[]

Vom 12. bis zum 17. Jahrhundert war "handfasting" in England einfach eine Bezeichnung für eine „Verlobung“ oder eine Zeremonie, die anlässlich eines solchen Vertrags, in der Regel etwa einen Monat vor einer kirchlichen Trauung, abgehalten wurde und bei der die Eheleute förmlich erklärten, dass sie den jeweils anderen als Ehepartner akzeptieren. Die Handfasting-Zeremonie war rechtlich bindend: Sobald die Eheleute einander das Eheversprechen gaben, waren sie rechtsgültig verheiratet. Es handelte sich nicht um eine vorübergehende Vereinbarung. Wie bei den kirchlichen Trauungen jener Zeit konnte die durch das Handfasting geschlossene Verbindung nur durch den Tod aufgelöst werden.

Beispiele für Partner, die durch das handfasting verheiratet waren sind Aelfgifu von Northampton und Knut der Große.

More danico[]

More danico (lateinisch für nach dänischer Sitte) bzw. danesche manere (normannisch) ist die Bezeichnung für die polygyne Praxis der Wikinger, die sie auch nach ihrer Ansiedelung in der Normandie nach dem Vertrag von Saint-Clair-sur-Epte (911) beibehielten.

Ihre offizielle Hinwendung zum Christentum hinderte sie nicht daran, wie zuvor in Skandinavien mehrere Frauen gleichzeitig zu haben. [1] Im Unterschied zu den Christen und der Kirche, die eine frilla als Konkubine und deren Kinder als Bastarde betrachteten, sahen die Normannen die Nachkommen aus einer Ehe more danico als legitimiert an: Zwei ihrer Herzöge, Richard II und Wilhelm I, der spätere König Englands, entstammen einer derartigen Beziehung. Diese Tradition scheint von Wilhelm II (1056–1100) beendet worden zu sein.

Anmerkungen[]

  1. Stefan Christian Saar: Ehe, Scheidung, Wiederheirat. Zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.–10. Jahrhundert)