Angelsächsischer Status |
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Cyning (Herrscher) |
Aetheling (Prinz) |
Ealdorman (Earl nach 1000) |
Thegn / Thane (Vasall) |
Thingmen / Housecarl (Dienstmann) |
Hold / High-reeve |
Reeve / Bailiff (Vogt) |
Ceorl / Churl (Freier Pächter) |
Villein (Leibeigener) |
Cottar (Kleinbauer) |
Þēow (Sklave) |
Der Begriff Ealdorman bezeichnete vom 9. bis 11. Jahrhundert für den Herrscher über eine Grafschaft (engl. shire) in den angelsächsischen Königreichen und dem frühen England.
Seine Aufgaben waren der Vorsitz über das Grafschaftsgericht, zusammen mit dem jeweiligen Bischof der Grafschaft, und im Kriegsfall der Oberbefehl über die ausgehobenen Männer. Weiterhin war ein Ealdorman automatisch Mitglied des Witan und hatte somit Stimmrecht bei der Königswahl.
Ealdormen konnten vom König in dieses Amt eingesetzt, aber auch wieder entlassen werden. In späteren Zeiten herrschten Ealdormen über mehrere Shires, bis sie unter König Knut der Große bis zum Rang eines Herzogs (Earl) erhoben wurden.
Einer der bekanntesten Ealdormen war Harald II Godwinson von Wessex.